Generationen von Planern orientierten sich an der DIN 18034 und der Vorgabe, dass Kinder je nach Altersbereich innerhalb eines bestimmten Radius bzw. eines Zeitraums den nächstgelegenen Spielplatz erreichen können müssen. Mit Erreichbarkeit ist nicht das „Elterntaxi“, sondern das aktiv-mobile Durchquerendes Raumes gemeint. Bestenfalls gelingt die körperlich-motorische Überwindung einschließlich der Hindernisse selbstständig, da entwicklungsgerechte Vernetzungsmöglichkeiten (beispielsweise Querungen) und Orientierungshilfen (etwa Leitsysteme) nutzbar sind.
So sind für den Altersbereich von 0-6 Jahren max. 200 m Fußweg oder wahlweise 6 Min. Gehzeit vorgesehen. Bislang gab es jedoch keine einzige wissenschaftliche Studie, ob diese Werte überhaupt der Realität entsprechen oder sinnvoll sind. Einzig die theoretische Überlegung, dass ein 200-m-Luftlinienradius in einer realen Wohnsiedlung durch die Mäandrierung des Weges irgendwie kürzer sein muss, hat zu einem Hilfskonstrukt von vermuteten 175 m als Korrekturwert geführt. Überprüft hat das noch niemand.
Das hat sich nun mit einem exemplarischen Forschungsprojekt geändert. In einer umfassenden Spielraumplanung wurde stellvertretend für quasi alle Kommunen in Deutschland gezeigt, dass sowohl der theoretische Urwert von 200 m als auch der Korrekturwert von 175 m Denkfehlern unterliegen. Fehler eins: Die realen Wege erzeugen durch das Schlängeln im arithmetischen Mittel einen 6-14% kürzeren Radius und somit nur 150-165 m Luftlinie. Fehler zwei: Geht man statt einer geraden Luftlinie vom Spielplatz mäandrierend in alle erdenklichen Richtungen, ergibt sich kein Kreis als Abdeckfläche, sondern ein viel kleineres Polygon. Im Schnitt werden dadurch objektiv zwischen 40-50% weniger Wohnfläche als Einzugsgebiet abgedeckt. Fazit: Werden die bisherigen DIN-Werte herangezogen, können weitaus weniger Spielplätze von Kindern in deutschen Kommunen erreicht werden, als bislang angenommen. Zukünftig wird deshalb untersucht, welche Entfernung tatsächlich kindgerecht ist.