Gelebte Teilhabe

FÜNF FRAGEN AN...

Markus Brand, Planungsbüro für umfassende Spielraumentwicklung

Exkurs: Die DIN 18034 fordert, Spielplätze so zu gestalten, dass diese einen „hohen Spielwert“ bieten. Wie definiert man den?

Markus Brand: Damit ist die ganzheitliche Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gemeint. Dazu sollten Spielflächen in vielfältiger Hinsicht gestaltet werden – Sinnes- und Bewegungsförderung, Gestaltbarkeit und Veränderbarkeit des Spielraumes, Geländemodellierung, Raumbildung und Nutzungsvielfalt sind die dazugehörigen Schlagwörter aus der Norm.

Auf welchem Wege können Planer dem bestmöglich gerecht werden?

In der Praxis stellt man häufig fest, dass die allgemeine Sicht auf Spielfreiräume eine Erwachsenensicht ist, pragmatisch mit Spielgeräten möbliert, gerne bunt, in der Pflege kostengünstig und die Flächen gut mäh- und befahrbar. Demgegenüber steht das Wissen, dass es bei Kindern einen direkten Zusammenhang von Spielen, Bewegen und Lernen gibt.

Wie kann Spielraumplanung vermeiden, Kinderbedürfnisse aus Erwachsenensicht zu lenken?

Ganz einfach: Spielraumplanungen sollten auch aus der Sicht der Kinder bedacht werden und diese sollten in Planungen mit einbezogen werden. Wenn bedürfnisorientierte Mitbestimmung als gelebte Teilhabe von Kindern stattfindet und diese als Mitwirkende in Planungsprozessen ernst genommen werden, kann man der DIN 18034 gerecht werden.

Was muss man beachten, damit solch ein Szenario konkrete Ergebnisse liefert?

Um gemeinsam mit Eltern und Kindern Spielräume gestalten zu können, braucht es gute kommunikative Fähigkeiten, ein profundes Wissen über die einzuhaltenden Spielplatznormen und pädagogisches sowie handwerkliches Geschick. Denn neben dem Spaß beim gemeinsamen Tun steht auf einer Mitmachbaustelle die Sicherheit aller Beteiligten und am Ende ein für die Kinder sicherer Spielbereich als Ergebnis im Vordergrund.

Sind Laien-Teilhabe an der Planung und Spielplatzsicherheit überhaupt vereinbar?

Ja, denn alle Elemente in der Mitmachbaustelle werden entsprechend den gültigen Sicherheitsvorschriften ausgeführt und erstellt. Anschließend wird jeder Bauabschnitt im Rahmen einer Erstabnahme durch einen unabhängigen Sachkundigen für Spielplatzsicherheit überprüft und erst danach den Kindern zum Spielen übergeben. So kann ein sicheres Spielen der Kinder garantiert werden, obwohl mit Laien gebaut wurde.

Zur Person

Markus Brand, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, ist seit 1999 als Planer und Gestalter naturnaher Spielräume tätig. Er ist u.a. Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161, FLL-zertifizierter Ausbilder für Spielplatzprüfer und Lehrbeauftragter der Fachhochschule Bielefeld.

www.planungsbuero-brand.de