Mehr Rechtsschutz für die Bäume!

Karin Büchl-Krammerstätter (Stadt Wien) über die Rechtsprechung zur Haftung für Baum- und Wege-Erhalter.

Neue Erhebungen zeigen: Werden die „Angstschnitte“ an österreichischen Waldwegen in gleichem Maße fortgesetzt, sind bis zu 20 Prozent der Waldbestände gefährdet. Foto: Johannes, Adobe Stock

Bei fast jedem Waldspaziergang begegnet man ihnen: „Sicherheitsschnitte" und Rodungen in öffentlich zugänglichen Wäldern – aus ehemals schmalen Wegen entstehen durch Baumfällungen regelrechte Schneisen.  Eine der Hauptursachen für dafür ist, dass die Rechtsprechung zur Haftung für viele Baum- und Wege-Erhalter derzeit unklar ist.

Sie wollen daher auf Nummer Sicher gehen – und holzen ab. Wie drängend das Problem ist, zeigt eine Untersuchung des Österreichischen Umweltbundesamtes: Bei einer Fortsetzung der derzeitigen „Angstschnitte“ sind demnach bis zu 20 Prozent der österreichischen Waldbestände gefährdet. Dabei haben wir im Dialog mit RechtsexpertInnen herausgefunden, dass diese überbordenden Angstschnitte aus rechtlicher Sicht überhaupt nicht nötig sind. 

Mit unserer Plattform „Zukunft mit Bäumen – Bäume mit Zukunft“ leisten wir daher Aufklärungsarbeit: Ein Leitfaden soll Baumverantwortlichen aufzeigen, was an Baumpflege und -sicherung wirklich nötig ist – und was nicht.

Gleichzeitig fordern wir aber gesetzliche Klarstellungen: Denn derzeit haben wir die absurde Situation, dass in der Rechtsprechung Bäume bei Haftungsfragen wie Gebäude mit all ihren Sicherheitsbestimmungen behandelt werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch klargestellt wird, dass Bäume rechtlich eben keine Gebäude, sondern Naturgebilde sind. Und im Forstgesetz sollte eindeutig festgelegt werden, dass für waldtypische Gefahren auch auf Forststraßen und Wegen nicht gehaftet wird.

Vorrangigstes Ziel ist es, dass Bäume erhalten werden. Wichtige Voraussetzungen dafür sind Bewusstseinsbildung sowie die Stärkung von Eigenverantwortung. Wie bei Lawinenwarnungen im Hochgebirge sollte es selbstverständlich sein, dass man bei einem schweren Sturm keinesfalls im Wald spazieren gehen sollte.

 


Zur Person

Dr. Karin Büchl-Krammerstätter ist Leiterin der Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22). Von 2003 bis 2013 war die studierte Juristin und Ingenieurin der Chemie als Universitätsrätin an der Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien tätig, woraufhin ihr der Titel der BOKU-Ehrensenatorin verliehen wurde. Zugleich ist Büchl-Krammerstätter die 1. Umweltanwältin der österreichischen Hauptstadt.

https://www.wien.gv.at/umweltschutz/baumhaftung.html 

https://baumkonvention.at/